Einwilligung für die Verarbeitung von Angaben zu Vorerkrankungen
Die InstantHelp GmbH (im Folgenden: „InstantHelp“) beabsichtigt, über das “User-Backoffice” bzw. daran angebundene Notruf-Systeme Angaben zu meinen Vorerkrankungen (z.B. Asthma, Diabetes, Epilepsie oder lebensbedrohliche Allergien) zu verarbeiten. Dabei handelt es sich um „besondere personenbezogene Daten“ (Gesundheitsdaten) im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO.
Die Verarbeitung der Angaben zu Vorerkrankungen erfolgt zu dem Zweck, die effektive Bearbeitung eines von mir gemeldeten Notfalls und bei medizinischen Notfällen ggf. auch den Schutz meiner lebenswichtigen Interessen zu gewährleisten.
Wenn ich einen Notfall melde, sollen die Angaben zu meinen Vorerkrankungen zunächst an
InstantHelp und von dort aus über einen Drittanbieter an die zuständige Notruf-Leitstelle gesendet werden. InstantHelp und der Drittanbieter speichern die Angaben zu meinen Vorerkrankungen (zusammen mit weiteren Rückmeldungsdaten zum Status meiner Notfallmeldung) so lange, wie es erforderlich ist, um im Falle einer missglückten Übertragung den Fehler ermitteln und ggf. missbräuchliche Notrufmeldungen nachvollziehen zu können.
Ich willige ein, dass InstantHelp die Angaben zu meinen Vorerkrankungen zu den genannten Zwecken verarbeitet. Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ist meine hiermit erteilte Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).
Ich erteile diese Einwilligung freiwillig. Ich kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern, und habe durch eine Verweigerung auch keinerlei Nachteile zu befürchten. Insbesondere kann ich das System im Übrigen auch dann nutzen, wenn ich die Einwilligung verweigere.
Ich kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen. Ein Widerruf kann z.B. auch erfolgen, indem ich die angegebenen Vorerkrankungen im “User-Backoffice” unter dem Menüpunkt „Persönliche Daten“ lösche.
Durch einen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf
erfolgten Verarbeitung nicht berührt.